Parken am Start:
Um Verkehrsbehinderungen durch parkende Autos während unseren Brevets zu vermeiden, bitten wir euch nicht auf der Straße und den Gehwegen zu Parken!
Stellt Euere Autos stattdessen auf der großen Grünfläche (Dorfanger!) neben dem Start ab!
Eine Genehmigung liegt uns vor...
An den Kontrollstellen bitte nicht so, denn wir wollen gern gesehene Gäste sein, und auch nächstes Jahr wiederkommen!!
Lehnt Euere Fahrräder nicht an fremde Autos, sondern nur an´s eigene, an Mauern, oder benützt den Fahrradständer...


Achtung:

Ohne funktionstüchtige Beleuchtung und ohne Leuchtstreifen oder Warnweste keine Starterlaubnis, bzw. keine Wertung...


Ihr müßt unbedingt die STVO einhalten - zu Euerer eigenen Sicherheit!
Wir werden uns durch einige verrückte, unbelehrbare Radfahrer
- die meinen Sie wären die größten "Rennfahrer" -

nicht den guten Ruf der Randonneure kaputtmachen lassen und wenn nötig mit einem Ausschluß aus der Wertung gegen diese vorgehen!
So ist´s richtig!
Und so lebt ihr auf Bayerns Straßen sehr gefährlich!!!
Ein Radfahrer sieht Rot
Wer um eine Rote Ampel herumfährt,muss mit Bußgeld rechnen
Man sieht es oft: Ein Radfahrer nähert sich einer roten Ampel. Er hält
aber nicht vor ihr an,sondern fährt um sie herum,indem er einen kurzen
Ausflug auf den Bürgersteig macht und dann wieder auf die Straße weiterfährt. Das kann allerdings teuer werten, warnt der Anwalt Such-
serv ice und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm.
Ein Mann fuhr ein Fahrrad mit Hilfsmotor und näherte sich einer Kreuz-ung mit roter Ampel.Da er rechts abbiegen wollte, bremste er nicht,son-
dern fuhr über den Gehweg,bog ab und fuhr auf der Strasse weiter. Die
Polizei beobachtete ihn, dem Mann wurden 200 Euro Geldbuße und ein
Monat Fahrverbot auferlegte. Der Verkehrssünder wehrte sich dagegen

und ging bis vors Oberlandesgericht.
Dieses entschied wie folgt: (Az.:2SsOwi 222/02) Eine Rote Ampel
über den Gehsteig zu umfahren, ist ein Rotlichtverstoß. Denn die
Ampel schütze nicht nur die Fahrbahn,sondern auch den dazug-
gehörigen Gehweg - Sofern der Fahrer hinter der Ampel wieder auf die Fahrbahn zurückkehrt. Die Geldbuße und das Fahrverbot
seien zu Recht verhängt worden. Das Gericht sah erhebliche Ge-
fahren,die vom Ausweichen einer roten Ampel ausgehen -
Selbst wenn das Fahrrad mit Hilfmotor nicht schnell vorwärts käme .

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