Kein Wiederholungsspiel - Schiedsrichter bestätigte seine Aussagen
Das Sportgericht hat entschieden: Das am 10. Mai 2009 beim Stande von 1:1 abgebrochene Spiel in der Kreisklasse Jura Süd zwischen dem SSV Oberhochstatt und dem FV Obereichstätt muss nicht mehr wiederholt werden. Im Gegenteil: Die Partie wird mit X:0 für den FV Obereichstätt gewertet. Damit ist die für morgen Nachmittag von Gruppenspielleiter Wilfried Kleemann unter Vorbehalt angesetzte Partie hinfällig.
Der SSV Oberhochstatt, dem die Schuld am Spielabbruch gegeben wird, erhält eine Geldstrafe von 150 Euro und hat die Verfahrenskosten von 15 Euro zu tragen.
Begründung des Sportgerichts:
Der Schiedsrichter (SR) hat kurz vor der Halbzeitpause einen Spieler von Oberhochstatt mit roter Karte des Feldes verwiesen. Unmittelbar danach stürmten einige Spieler von Oberhochstatt auf den SR zu und schubsten ihn. Außerdem rannten einige Zuschauer auf das Spielfeld, umringten den SR, bedrängten und schubsten ihn. Des weiteren wurde er von ihnen bedroht und massiv beleidigt. Aufgrund der gegebenen Umstände und nachdem der SR von keiner Seite Hilfe erhielt, sah er sich nicht mehr in der Lage das Spiel ordnungsgemäß fortzusetzen und brach es deshalb nach Aufassung des Sportgerichts zu Recht ab.
Der SSV Oberhochstatt hat in seiner Stellungnahme versucht dem SR die Schuld am Spielabbruch zu geben. Dieser hat jedoch in einem zweiten Bericht seine erst gemachten Angaben und Ausführungen nochmals ausdrücklich bestätigt.
Die Wertung hat natürlich auch Auswirkung auf die Tabelle.
Den Spielbericht von damals finden Sie hier auf der Homepage des SSV Oberhochstatt.
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